Integrierte Leitstelle: ILS Amberg Die für die Landkreise Schwandorf, Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg zuständige Integrierte Leitstelle wird auf dem Gelände der Feuerwache der Stadt Amberg errichtet. Der Träger ist der Zweckverband für Rettungsdienst- und Feuer- wehralarmierung Amberg. Näheres zum ZRF und zur ILS Amberg finden Sie auch im Internet unter www.ils-amberg.de Am Mittwoch, 06.11.2013 um 09.00 Uhr ist die ILS Amberg auch als alarmierende Stelle für die Feuerwehren im Landkreis Schwandorf in Vollbetrieb gegangen. Damit ist auch die letzte der bayerweit 26 Integrierte Leitstellen im Echtbetrieb. Ansprechpartner für die Feuerwehren im Lkr. SAD Gemäß dem ILS-Gesetz liegt die Federfühung der Datenorganisation und Alarmierungsplanung in der Hand der jeweils zuständigen Kreisverwaltungsbehörde. Diese wird durch die besonderen Führungsdienstgrade gemeinsam mit den Kommandanten der Landkreisfeuerwehren die nötigen Daten erfassen und die Bereichsfolgen und Einsatzmittelketten planen Ansprechpartner aus dem Landratsamt: Kreisbrandrat FB-EDV Christoph Beier Prissather Weg 54 92421 Schwandorf Telefon: +49 (0) 9431 3799-280 Telefax: +49 (0) 9431 3799-281 Mobil: +49 (0) 170 175 4039 EMail: edv@ff.landkreis-schwandorf.de Verena Schwarz Landratsamt Schwandorf Sachgebiet 4.1 Wackersdorfer Straße 85 92421 Schwandorf Telefon: +49 (0) 9431 471-193 Telefax: +49 (0) 9431 474-121 EMail: verena.schwarz (at) landkreis-schwandorf.de Thomas Holzwarth Landratsamt Schwandorf Sachgebiet 4.1 Wackersdorfer Straße 85 92421 Schwandorf Telefon: +49 (0) 9431 471-289 Telefax: +49 (0) 9431 474-121 EMail: Thomas.Holzwarth@landkreis-schwandorf.de Ansprechpartner für EMS KBR Robert Heinfling Falkenauer Straße  36 92421 Schwandorf Telefon: +49 (0) 9431 96514 Telefax: +49 (0) 9431 96514 Mobil: +49 (0) 171 311 0006 EMail: kbr (at) ff.landkreis-schwandorf.de Allgemeine Informationen zur neuen ILS Warum Integrierte Leitstellen in Bayern? Mit dem Gesetz über die Errichtung und den Betrieb Integrierter Leitstellen (ILSG) im Freistaat Bayern hat die Staatsregierung im September 2002 die Grundlage für die flächendeckende Einführung des einheitlichen Notrufes 112 und der Errichtung von Integrierten Leitstellen für den Rettungsdienst, die Feuerwehren sowie den Katastrophenschutz geschaffen. Die Einführung von Integrierten Leitstellen ist eine historische Chance, der Bevölkerung Bayerns ein verbessertes Hilfeleistungssystem zu erschließen und durch eine schnellere, koordiniertere Alarmierung und Einsatzabwicklung die Arbeit von Rettungsdienst und Feuerwehr noch effektiver zu machen. Damit wird der EU-Beschluß künftig die 112 als Notrufnummer für alle nichtpolizeilichen Hilfsorganisationen und Rettungsdienste umgesetzt. Zuständigkeitsbereich der Integrierten Leitstelle Amberg: Die  ILS Amberg wird die Stadt Amberg, den Landkreis Amberg-Sulzbach und den Landkreis Schwandorf betreuen, d. h. die Rettungsleitstelle Amberg und die Feuerwehreinsatzzentralen der FF Amberg (zuständig für die Stadt Amberg und den Lkr. Amberg-Sulzbach) und der FF Schwandorf (zuständig für den Lkr. Schwandorf) werden in ihrer derzeitigen Form nicht weiter betrieben werden. In wieweit diese als KEZ (Kreiseinsatzzentrale) ohne Alarmierungsmöglichkeit weiterbestehen werden liegt in der Entscheidung der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörden. Standort und Betreiber der ILS Amberg: In der Verbandsversammlung des ZRF Amberg am 11.02.2010 wurde durch die Verbandsversammlung einstimmig der Standort Amberg für die zu errichtende ILS getroffen. Bei dieser Versammlung wurde nach Hörung eines Gutachters diese Entscheidung für Amberg und gegen den Anschluß an die bestehende ILS Regensburg gefällt. Der Standort Amberg wurde in Vorfeld durch alle betroffenen Einheiten (Feuerwehren, Rettungsdienst) der Landkreise Amberg, Amberg-Sulzbach schon immer bevorzugt, da der Leitstellenbereich für die Diponenten überschaubar bleibt. Dies ist besonders bei Flächenlagen mit einem hohen Notrufaufkommen wichtig. In einer weiteren Verbandsversammlung des ZRF Amberg, am 25.03.2010, wurde die Entscheidung über den künftigen Betreiber der ILS getroffen. Es wurde festgelegt, dass als Betreiber der ZRF Amberg selbst den Betrieb der neuen ILS übernehmen wird. Ist die Inbetriebnahme der ILS vom Digitalfunk abhängig? Nein, die zu erwartende Einführung des digitalen BOS-Funks gibt keinen Anlass, den Ausbau der Integrierten Leitstellen aufzuschieben. Es ist vorgesehen, das Einsatzleitsystem der künftigen Integrierten Leitstellen so auszulegen, dass nach der bundesweiten Systementscheidung für den digitalen BOS-Funk die erforderliche Schnittstelle am Kommunikationsserver für die Anschaltung nachgerüstet werden kann. Bei Einführung des Digitalfunks wird das Einsatzleitsystem nicht verändert. Die Integrierte Leitstelle wird mittels Funkanlagen und Verbindungsleitungen an das digitale Funksystem angeschlossen. Diese vergleichsweise kostengünstige Nachrüstung weniger Integrierter Leitstellen statt einer Vielzahl sonstiger Stellen, deren Alarmierungsaufgaben die Integrierten Leitstellen künftig übernehmen werden, ist die wirtschaftlichste Lösung. Es ist weiter zu beachten, dass beim Übergang vom analogen zum digitalen Funknetz beide Netze während eines noch nicht näher bestimmten Zeitraums parallel betrieben werden müssen (Migrationsphase). Die Annahme, bei den Integrierten Leitstellen werde jetzt in technische Anlagen investiert, die aufgrund der Entwicklung alsbald funktionslos werden, ist daher unzutreffend. Ist das Funkmeldesystem (FMS) zwingend für alle analogen 4m-Band Funkgeräte der Feuerwehren notwendig? Der Einsatz eines Funkmeldesystems ist – sofern nicht der Digitalfunk in absehbarer Zeit eingeführt wird – zur Optimierung des Leitstellenbetriebs, zur Entlastung des Sprechfunkverkehrs und der Disponenten aus fachlicher Sicht wünschenswert. Er steht jedoch in keinem kausalen Zusammenhang mit der Einführung Integrierter Leitstellen. Berichtswesen und Stärkemeldungen der Feuerwehren: Nach Inbetriebnahme der ILS können die Feuerwehren das Berichtswesen direkt über eine Web-/Client-Lösung über ein eigenes Online-Portal abwickeln. Dazu besteht für die Feuerwehren ein eigener Zugang zur Software der Leitstelle. Entsprechende Schulungen und Informationen werden für die Feuerwehren durch den Fachberater-EDV der Landkreisfeuerwehr und durch das Landratsamt erstellt und abgehalten. Ein entsprechendes Schulungskonzept wird dazu erstellt und an die Feuerwehren weitergeleitet. Gibt es eine Schnittstelle BASIS - ELDIS? Ein Schnittstelle zur Datenübernahme von Datenbeständen aus dem Programm BASIS in das Einsatzleitsystem ELDIS III BY ist bewußt nicht gewollt. Die Software BASIS kann bei den Feuerwehren für den Bereich Helferverwaltung, Material- und Geräteverwaltung weitergenutzt werden. Die Datenbestände für die Alarmierungsplanung werden für ELDIS III BY neu erfasst und somit aktuell eingepflegt. Warum kann bei der Geräteerfassung nicht auf die Normbeladung der Fahrzeuge zurückgegriffen werden? Das Programm ELDIS III BY greift bei der Alarmierung auf die Einsatzmittelketten zurück. So wird das dem Schadensort nächstgelegene und damit am schnellsten eintreffende Gerät/Fahrzeug der jeweiligen Spezifikation alarmiert. Es werden lediglich die in der Datenerfassungsliste des Landratsamtes genannten Geräte bzw. Ausrüstungsgegenstände für die Einsatzmittelkettenplanung benötigt. Ein weiterer Grund warum auf die Normbeladungen verzichtet wurde liegt darin, dass verschiedenen Generationen von Fahrzeugtypen mit erheblichen einsatztaktischen Wert disponiert werden müssen. z. B. LF 16 (Baujahr 1980: Löschwasser 800 l / keine hydraulischen Rettungsgeräte in der ursprünglichen Norm) und LF 16/12 (Baujahr 2005: Löschwasser 2000 l / THL-Beladung annähernd wie HLF der neuesten Generation). Es sind somit für jedes Fahrzeug, jeden Anhänger und für entsprechend im Gerätehaus eingelagertes Material ein eigener Erfassungsbogen auszufüllen. Sonderausrüstungen bei den Feuerwehren, die eventuell überörtlich relevant werden könnten, können von den Feuerwehren in der Liste eränzt werden. Dazu gehören z. B.: AED (Defi), pneum. Kanal- und Rohrdicht- bzw. Leckdichtkissen, usw. Aus o. g. Gründen ist die fahrzeugspezifische Zuordnung der Geräte nach der Liste des LRA. genau und vollständig auszufüllen, da diese Daten die Grunddaten zur künftigen Alarmierungsplanung darstellen. Bei Fragen stehen Ihnen gerne die Mitarbeiter des SG 4.1 bzw. der Fachberater-EDV zur Verfügung. (siehe Ansprechpartner). Die Feuerwehren erhalten durch das Landratsamt eine Handakte. In dieser werden alle Änderungen und Meldungen dokumentiert. Somit haben alle betroffenen Stellen den jeweils aktuellen Datenstand. Werden kleinere Feuerwehren (TSF/TSA) künftig weniger Einsätze und Alarme fahren? Grundsätzlich besagen die neuen Alarmierungsbekanntmachungen, dass die jeweilige örtlich zuständige Feuerwehr auf jeden Fall mitzualarmieren ist. Die Erfahrung der ILS Regensburg z. B. hat gezeigt, dass die Alarme pro Feuerwehr in der Anzahl nahezu gleich geblieben ist, jedoch eine Verschiebung in den Einsatzorten stattgefunden hat. Bei Feuerwehren mit Sonderfahrzeugen wie z. B.: DLK, RW, SW, usw. hat sich die Alarmierungszahl ebenfalls bei den vorherigen Einsatzzahlen eingependelt, da diese Fahrzeuge ja bereits in den alten Alarmstufen hinterlegt waren. Formulare und Dokumente zur ILS Amberg Die für die Datenerfassung und Datenpflege nötigen Formblätter finden Sie im Link zur ILS Amberg auf dieser Seite oder auf dem Internetportal des Landkreis Schwandorf (www.landkreis-schwandorf.de Information und Kommunikation